OGM-Studie im Auftrag des BMF zur Verteilungswirkung der Steuerreform 2020


Durchschnittlich 307 Euro im Jahr mehr am Konto

Zur Sicherung der Kaufkraft der Bevölkerung in der Corona-Krise wurden 2020 durch die Bundesregierung beschlossen:

– Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer von 25% auf 20%
– Um 100 Euro erhöhter Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (der auch die Grenze der maximal erstattungsfähigen Negativsteuer um 100 Euro erhöht)
– Einmalzahlung der Familienbeihilfe von 360 Euro pro Kind.

OGM wurde vom Finanzministerium beauftragt, die Verteilungswirkung dieser drei Maßnahmen zu berechnen. Die Studie erfolgte auf Basis von anonymisierten Steuerdaten (also keine Umfrage).

In Summe werden 5,4 Millionen von 6,9 Millionen Steuerpflichtigen, das sind knapp vier Fünftel aller Steuerpflichtigen Österreichs, von zumindest einer dieser Maßnahmen profitieren. Die Tarifsenkung kommt 63% aller Steuerpflichtigen zugute, vom erhöhten Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag profitieren 18% und von der Einmalzahlung der Familienbeihilfe 14%.

Die finanzielle Wirkung der drei Maßnahmen im Jahr 2020 beträgt durchschnittlich 307 Euro pro Steuerpflichtigen, das entspricht einer Steigerung des Nettoeinkommens (inklusive Familienbeihilfe) um 1,6%.

Überdurchschnittlich stark profitieren im Verhältnis zur Einkommenshöhe Alleinerziehende, Alleinverdiener, Arbeiter, Frauen und Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Das Maßnahmenpaket kann somit als Stütze der Kaufkraft insbesondere in der unteren Mittelschicht verstanden werden.

Lesebeispiel: Für Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro erhöht sich durch die Steuerreform 2020 das Nettoeinkommen um etwa 2%.

Lesebeispiel: Im Durchschnitt erhöht sich durch die Steuerreform 2020 das Nettoeinkommen aller Steuerpflichtigen um 1,6%.


Pressekonferenz im BMF am 15.09.2020. Von links nach rechts: Johannes Klotz, Gernot Blümel, Wolfgang Bachmayer. Foto: BMF